Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für das Tanzatelier Baile in Bad Oeynhausen sowie auf allen vom der Tanzatelier Baile durchgeführten Veranstaltungen. 2. Die Unterrichtstage und -zeiten für die Kurse und Veranstaltungen sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dort entsprechend ersichtlich Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert. 3. Es gibt keinen Anspruch für Parkplätze auf dem Grundstück des Tanzateliers. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für eventuelle Schäden oder Verlust wird seitens der Tanzschule nicht übernommen. |
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4. Der Tanzunterricht kann mit Video-Kameras gefilmt oder fotografiert werden. Die Teilnehmer erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden, sowie mit einer Verwertung der Aufnahmen zum Zwecke des Lehrbetriebs, für Werbezwecke oder bei eventuell auftretenden Schadensereignissen.
5. Die Kleiderablage in der Tanzschule ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Tanzsäle oder (nur für Tänzer) in den Umkleiderräumen. Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke wird eine Haftung nicht übernommen. Nach der Versammlungsstättenverordnung, der die Tanzschule unterliegt, ist ein Mitnehmen von Garderoben in den Tanzsaal aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
6. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im vom anwesenden Tanzlehrer, Referenten oder Pädagogen erlaubten Rahmen zugelassen, jedoch nie in den Tanzsälen. Das Tanzatelier Baile übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Speisen oder Getränke die in den Räumlichkeiten eingenommen werden.
7. Das Honorar für die Tanzkurse ergibt sich aus den belegten Kursen. Angegeben ist immer das Honorar für eine Person pro Monat. Es ist mit der Anmeldung fällig und wird per Lastschrift abgebucht. Die Kosten für zurückgewiesene Lastschriften gehen voll zu Lasten des Kontoinhabers. Das Honorar wird auch dann voll erhoben, wenn der Kursus nicht oder nur teilweise besucht wird. Die Anmeldung ist immer bindend.
8. Bei Unterrichtsausfall durch unverschuldete Umstände wie z.B Unfall oder plötzliche Krankheit des Referenten, wird der ausgefallene Unterricht an einem neuen Termin nachgeholt. Sonstige Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
9. Jegliche Teilnahme am Unterricht setzt eine körperliche und geistige Unversehrtheit des Schülers voraus. Trifft dies nicht zu, so muss der lehrende Pädagoge oder Referent Kenntnis über die entsprechenden Mängel des Schülers haben. Eine Haftung wird in keinem Fall übernommen.
10. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit. Sonstige Verabredungen jeder Art sind nicht wirksam.
11. Sollten diese Geschäftsbedingungen in einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten sie im übrigen ihre Gültigkeit.
12. Der Gerichtsort aller Tanzschulen ist Bad Oeynhausen.
13. Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kursus führen, ohne dass ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.
Hausordnung des Tanzateliers Baile als Anlage der AGB zum Tanzunterricht.
1. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursusplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
2. Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kursuszeiten im Haus bleiben.
3. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln und Störungen des Unterrichts kann zum Ausschluss aus dem Kursus führen.
4. Es wird auf gepflegte Kleidung und Körperhygiene Wert gelegt. Ebenso ist auf Reinlichkeit und Rücksichtsvoller Umgang mit Inventar und Mitmenschen zu achten.
5. Das Betreten der Tanzsäle ohne Erlaubnis der Referenten, Tanzlehrer oder Pädagogen ist nicht erlaubt und kann zu Schadensersatzforderungen führen.
6. Um Nachbarn nicht zu stören, wird um Ruhe beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang und auf den Parkplätzen gebeten.
7. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen im Eingangsbereich oder auf Gehwegen vor den Tanzschulen aus den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung heraus untersagt ist.
8. Jeder Kursus-Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.

